Anzahl der am meisten mitgezeichneten öffentlichen Petitionen des Bundestags 2023
Laut Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gab es im Jahr 2023 insgesamt zwölf Petitionen, die über 50.000 Unterschriften aufwiesen, also 50.000 Unterstützer:innen hatten. Mit 176.170 Mitzeichnungen fanden sich die meisten Unterstützer:innen für die Petition zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für wirtschaftlich geschädigte Personen der Corona-Pandemie.
Was ist eine Petition?
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) kann sich jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden (z.B. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden). Anhand solcher sogenannten Petitionen lässt sich ein Stimmungsbild in der Bevölkerung ablesen. Sie sind daher ein wichtiges demokratisches Instrument der Bürger:innen, ihre Meinung in den politischen Prozess einzubringen. Im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages können alle Petitionen, die mit ihrem Anliegen in den Aufgabenbereich des Bundes fallen, abgerufen werden. Dabei wird unterschieden zwischen Petitionen in der Mitzeichnungsfrist, Petitionen in der Prüfung und abgeschlossenen Petitionen. Die Anzahl der jährlich eingereichten Petitionen beim Petitionsausschuss lag im Jahr 2023 bei 11.410.
Wie wird eine Petition eingereicht und bearbeitet?
Petitionen können sowohl online als auch schriftlich auf Initiative eines Petitionsstartenden (Petent:in) erstellt werden. Nach dem Aufsetzen einer solchen Petition steht es grundsätzlich jedem offen diese zu unterstützen, indem er sie mitzeichnet. Nach der Mitzeichnungsfrist von vier Wochen geht die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein, der die Petitionen prüft und darüber berät. Dadurch hilft der Ausschuss dabei, festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Daraufhin kann nochmals kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. Wird eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von mehr als 50.000 Mitzeichner:innen unterstützt, ist das sogenannte Quorum erreicht. Daraufhin wird sie in einer öffentlichen Ausschusssitzung des Bundestages behandelt. Dabei hat der Petent/die Petentin die Möglichkeit, das Anliegen der Petition vorzutragen.