Parlamentarische Kontrolltätigkeit im Bundestag von der 16. bis 20. Wahlperiode
Laut Parlamentsdokumentation des Deutschen Bundestages wurden in der 20. Wahlperiode 3.917 Kleine Anfragen von der Opposition (bestehend aus CDU/CSU, AfD, Fraktion/ Gruppe Die Linke sowie Gruppe BSW) an die Bundesregierung (bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) gerichtet (Stand: 30. August 2024). In der vorangegangenen Wahlperiode wurden insgesamt 11.677 Kleine Anfrage gestellt.
Parlamentarische Kontrolle
Sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten findet eine durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament (Volksvertretung) statt. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil demokratisch organisierter Staaten. Kern dieser parlamentarischen Kontrolle in Deutschland ist die Befragung der Bundesregierung, welche in verschiedenen Formaten erfolgen kann.
Parlamentarische Kontrollinstrumente
Kleine Anfragen: Auf Bundesebene müssen kleine Anfragen schriftlich und von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingereicht werden. Die für die Antwort zuständigen Ministerien haben anschließend zwei Wochen Zeit, eine schriftliche Beantwortung zu verfassen. Ist diese Frist nicht einzuhalten, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Nach Fertigstellung werden die Antworten auf kleine Anfragen als Drucksachen des Bundestages veröffentlicht. Auf Landesebene unterscheidet sich das Vorgehen kleiner Anfragen. So können sie in einigen Bundesländern etwa von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden.
Große Anfragen: Auch große Anfragen müssen von mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten gestellt werden. Von der kleinen Anfrage unterscheidet sie, dass sie neben der schriftlichen Beantwortung auch eine Bundestagsdebatte nach sich ziehen, wenn mindestens eine Fraktion dies verlangt. Sie sind in der Regel umfangreicher als kleine Anfragen und erfordern daher einen höheren Verwaltungsaufwand für ihre Beantwortung.
Einzelfragen von Abgeordneten: Neben großen und kleinen Anfragen haben Abgeordnete die Chance, als Einzelperson Fragen an die Bundesregierung zu richten. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftlich ist es jedem Bundestagsmitglied erlaubt, bis zu vier Fragen im Monat zur schriftlichen Beantwortung zu stellen. Für die mündlichen Fragen der Abgeordneten gibt es das Format einer 90-minütigen Fragestunde, welche jede Sitzungswoche stattfindet. Jedes Mitglied des Bundestags hat die Möglichkeit für diese bis zu zwei Fragen schriftlich einzureichen, welche dann mündlich beantwortet werden. Auch sogenannte dringliche Fragen werden in diesem Format beantwortet.