Nettoeinkommen von Singles in Dänemark nach Steuern und Sozialabgaben bis 2023
Kinderlose Singles (Alleinstehende) in Dänemark verdienen im Jahr 2023 brutto durchschnittlich rund 65.506 Euro. Vom Bruttojahreseinkommen mussten rund 23.575 Euro an Steuern aber keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, so dass am Ende ein Nettojahresverdienst von rund 41.931 Euro verbleibt. Diese Statistik zeigt die Nettojahresverdienste in Dänemark in den Jahren 2013 bis 2023 in Relation zu gezahlten Steuern und Beiträgen für Sozialversicherungen. Es handelt sich dabei laut Quelle um die Verdienste und Abgaben von Alleinstehenden ohne Kinder, welche den Durchschnittslohn des jeweiligen Landes erhalten.
Keine Sozialabgaben in Dänemark
In Dänemark existiert, anderes als in den meisten anderen europäischen Staaten, kein Sozialversicherungssystem. Arbeitnehmer in Dänemark zahlen daher zwar keine Sozialabgaben, dafür jedoch wesentlich höhere Steuern, da u.a. das Gesundheitssystem im Land komplett über Steuern finanziert wird. Alleinstehende Arbeitnehmer in Dänemark zahlten im Jahr 2020 auf ihr durchschnittliches Bruttojahreseinkommen von rund 58.637 Euro rund 20.728 Euro an Steuern und somit mehr als in jedem anderen EU-Land.
Einkommenssteuer und Sozialversicherung
Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer, da diese direkt an der Quelle abgezogen wird. Sie wird meist berechnet aus dem zu versteuernden Einkommen multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz. Wie hoch der persönliche Steuersatz ist, hängt nicht zuletzt auch vom Familienstand ab. Eltern, egal ob alleinerziehend oder in Partnerschaft, haben in der Regel einen geringeren Steuersatz und oder höhere Steuerfreibeträge als kinderlose Singles oder Paare. Um soziale Absicherung zu garantieren werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Die wesentlichen Abgaben beziehen sich auf die Kranken-, die Renten-, die Pflege- sowie die Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es Beiträge zur Absicherung der Arbeitnehmer bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers. Rechte und Pflichten, welche die Sozialversicherung betreffen können von EU-Land zu EU-Land variieren. Generell gelten für die Bürger der Europäischen Union die Gesetze des Landes, in welchem sie arbeitstätig sind.