Bestechlichkeit / Bestechung von Mandatsträgern in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 9 Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB polizeilich erfasst. Damit stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr.
Was ist Korruption?
Korruption wird in der Quelle als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats definiert. Hierbei wird häufig eine Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nicht-wirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen ausgenutzt, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet dabei in der Kriminologie Bestechlichkeit sowie Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Die meisten Fälle von Korruption wurden in der Wirtschaft erfasst.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB
Der Paragraph 108e im Strafgesetzbuch gilt für Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Straftaten nach § 108e StGB können in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden.