Korruption - Fälle von Bestechlichkeit bis 2019
Der Paragraph 332 im Strafgesetzbuch gilt für Fälle, in denen ein (europäischer) Amtstragender, ein dem öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter (1) sowie ein Richter, ein Mitglied des EU-Gerichts oder ein Schiedsrichter (2) einen Vorteil für sich oder einem Dritten als Gegenleistung für dienstliche bzw. richterliche Handlungen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, und dadurch seine dienstlichen bzw. richterlichen Pflichten verletzt. Bestechlichkeit wird in schweren Fällen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf (1) bzw. bis zu zehn Jahren (2) sanktioniert.