Tatverdächtige bei Arbeitsausbeutung in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt 92 Tatverdächtige im Bereich Arbeitsausbeutung. Damit stieg die anzahl der Tatverdächtigen gegenüber dem Vorjahr und auf einen Höchststand im Beobachtungszeitraum.
Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es laut Quelle nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit „gebracht“, d. h. dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich nutzbar macht, indem er das Opfer zu ausbeuterischen Bedingungen (z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und Vorenthalten des Lohns) beschäftigt.