Gesamtversorgungsgrade der Pathologen in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel jeweils die gesamten Gebiete der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht, beträgt gemäß der Richtlinie 120.910 Einwohner je Arzt. Bei Pathologen kommt kein Demografiefaktor zum Tragen.