Gesamtversorgungsgrade der Neurochirurgen in Deutschland nach Bundesländern 2016
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Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses jeweils die gesamten Gebiete der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht, beträgt gemäß der Richtlinie 161.207 Einwohner je Arzt. Bei Neurochirurgen kommt kein Demografiefaktor zum Tragen.