Gesamtversorgungsgrade der Neurochirurgen in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses jeweils die gesamten Gebiete der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht, beträgt gemäß der Richtlinie 161.207 Einwohner je Arzt. Bei Neurochirurgen kommt kein Demografiefaktor zum Tragen.