Gesamtversorgungsgrade der Radiologen in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die sogenannten Raumordnungsregionen. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht, beträgt gemäß der Richtlinie 49.095 Einwohner je Arzt (im Ruhrgebiet 51.392 Einwohner je Arzt). Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.