Gesamtversorgungsgrade der Anästhesisten in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die sogenannten Raumordnungsregionen. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 Prozent entspricht, beträgt gemäß der Richtlinie 46.917 Einwohner je Arzt (im Ruhrgebiet 58.218 Einwohner je Arzt). Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.