Gesamtversorgungsgrade der Orthopäden in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die Kreise und kreisfreien Städte. Je nach Regionstyp ergeben sich fünf unterschiedliche Verhältniszahlen, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % (und damit dem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad) entsprechen:
Typ 1: 14.101 Einwohner je Arzt
Typ 2: 22.298 Einwohner je Arzt
Typ 3: 26.712 Einwohner je Arzt
Typ 4: 26.281 Einwohner je Arzt
Typ 5: 23.813 Einwohner je Arzt
Ruhrgebiet: 22.578 Einwohner je Arzt
Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.