Gesamtversorgungsgrade der HNO-Ärzte in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage für Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (HNO-Ärzte) sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die Kreise und kreisfreien Städte. Je nach Regionstyp ergeben sich fünf unterschiedliche Verhältniszahlen, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % (und damit dem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad) entsprechen:
Typ 1: 17.675 Einwohner je Arzt
Typ 2: 26.943 Einwohner je Arzt
Typ 3: 34.470 Einwohner je Arzt
Typ 4: 33.071 Einwohner je Arzt
Typ 5: 31.768 Einwohner je Arzt
Ruhrgebiet: 25.334 Einwohner je Arzt
Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.