Gesamtversorgungsgrade der Frauenärzte in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die Kreise und kreisfreien Städte. Je nach Regionstyp ergeben sich fünf unterschiedliche Verhältniszahlen (bezogen auf die weibliche Einwohnerzahl), die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % (und damit dem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad) entsprechen:
Typ 1: 3.733 weibliche Einwohner je Arzt
Typ 2: 5.619 weibliche Einwohner je Arzt
Typ 3: 6.606 weibliche Einwohner je Arzt
Typ 4: 6.371 weibliche Einwohner je Arzt
Typ 5: 6.042 weibliche Einwohner je Arzt
Ruhrgebiet: 5.555 weibliche Einwohner je Arzt
Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.