Fälle von Röteln in Deutschland nach Alter 2019
Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht. Statistisch aufbereitet werden die Daten durch das Robert Koch-Institut, das auf seiner Webseite die anonymisierten Daten in Jahresberichten zur Verfügung stellt.