Verteilung der Ursachen von Berufsunfähigkeit in Deutschland 2023
Definition Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit* im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 240 Abs. 2 SGB VI ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf mehr als sechs Stunden auszuüben. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der Betroffene gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit – d.h. eine Tätigkeit, die den Fähigkeiten sowie Dauer und Umfang der Ausbildung eines Betroffenen entspricht - vollschichtig ausüben kann. Die Arbeitsmarktlage spielt dabei keine Rolle.