Gemeldete Arbeitsunfälle in Deutschland bis 2022
Gesetzliche Unfallversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland treten die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Folgen von Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten ein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der gegliederten Sozialversicherung und wurde erstmals 1884 in Deutschland eingeführt. Ihr Auftrag ist erstens die Prävention, d.h. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten, zweitens die optimale medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und drittens die Zahlung von Geldleistungen an Verletzte, Erkrankte und Hinterbliebene.
Arbeitsunfälle mit Todesfolge
Für das Jahr 2022 wurden bundesweit 423 Arbeitsunfälle mit Todesfolge registriert. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 1993 mit 1.543 tödlichen Unfällen hat sich die Zahl um damit um rund 70 Prozent reduziert. Die Quote tödlicher Arbeitsunfälle hält sich auf dem historischen Tiefstand von 0,01 je 1.000 Vollarbeiter.