Ausgaben im Bundeshaushalt nach Ressorts 2024
Daneben hat das Bundesverfassungsgericht Verstöße gegen die Prinzipen der Jährlichkeit und der Jährigkeit festgestellt. So dürfe der Staat nicht, wie geschehen, Notkredite für spätere Jahre "zurücklegen". Zudem dürfe der Staat einen Haushalt eines bereits vergangenen Jahres nicht rückwirkend ändern. Anders ausgedrückt: Ein Nachtragshaushalt muss bis zum Ende des betreffenden Haushaltsjahres parlamentarisch beschlossen werden, nicht später.
Das Urteil hatte zur Folge, dass der ursprüngliche Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 nicht beschlossen werden konnte, was eigentlich bereits Ende November 2023 geschehen sollte. Aufgrund des Urteils fehlten nicht nur die besagten 60 Milliarden Euro im KTF, auch im Kernhaushalt fehlten Milliarden, die ursprünglich durch die Verschiebung von Notkrediten zur Verfügung stehen sollten. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner soll sich die Lücke hieraus auf etwa 17 Milliarden Euro belaufen. Aufgrund dieser Lücke war die Ampelkoalition zu Einsparungen und Umschichtungen gezwungen. Mit dem Haushaltsgesetz 2024, dass am 02. Februar beschlossen wurde, ist dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen worden. Der neue Plan sieht Gesamtausgaben in Höhe von rund 476,8 Milliarden vor, ursprünglich waren Ausgaben von 445,7 Milliarden vorgesehen. Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind auch im Haushaltsjahr 2024 mit etwa 175,7 Milliarden Euro die mit Anstand meisten Ausgaben vorgesehen (Sollwerte in Milliarden Euro). Für das Verteidigungsministerium sollen die Ausgaben bei rund 52 Milliarden Euro liegen.
Siehe auch die Statistik zu den Ausgaben im Bundeshaushalt nach Ressorts in den Jahren 2022 und 2023 oder die Statistiken mit den Ausgaben in den 10 vorherigen Jahren.