Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland bis 2024
Die Statistik bildet den jahresdurchschnittlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Deutschland in den Jahren von 1970 bis 2024 ab (in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts). Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird in § 341 Abs. 2 SGB III festgelegt.