Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland bis 2025
Die Statistik bildet den jahresdurchschnittlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Deutschland in den Jahren von 1970 bis 2025 ab (in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts). Im Jahr 2025 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird in § 341 Abs. 2 SGB III festgelegt.