Beiträge und Leistungen in der Kfz-Versicherung bis 2023
Im Jahr 2023 beliefen sich die ausgezahlten Leistungen in der Kfz-Versicherung*** (auch Kraftfahrtversicherung genannt) deutschlandweit auf rund 30,6 Milliarden Euro, die Beitragseinnahmen lagen bei etwa 30 Milliarden Euro. Damit machten die von den Kfz-Versicherern erbrachten Leistungen etwa 46 Prozent aller Leistungen in der Schaden- und Unfallversicherung Deutschlands aus. Der entsprechende Anteil der Kfz-Versicherungsbeiträge bezifferte sich auf rund 35 Prozent.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht umfasst die Kraftfahrtversicherung die Kaskoversicherungen sowie den Zweig der Kraftfahrtunfallversicherung (oder auch Kfz-Insassenunfallversicherung).
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer (einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers) bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Für Personenschäden liegt diese bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei bis zu 1.220.000 Euro und für reine Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Die einzelnen Versicherer bieten in der Regel aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an. Größter Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland ist die Allianz.
Die Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht berechnet sich aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen sowie weiteren Merkmalen wie Garagenparkplatz oder Fahrleistung.
Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, indem sie Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers abdecken. Die Teilkasko sichert u.a. gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm oder Hagel sowie gegen Diebstahl des gesamten Autos oder von Autoteilen ab. Im Jahr 2022 belief sich der Bestand an Teilkaskoverträgen auf rund 21 Millionen. In der Vollkaskoversicherung konnten rund 33 Millionen abgeschlossene Policen gezählt werden. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und kommt darüber hinaus für weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel durch einen selbst verursachten Unfall, sowie für Vandalismusschäden auf.