Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz nach dem Inlandskonzept bis 2023
Zu den Erwerbstätigen zählen laut Quelle alle Personen, die als Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, marginal Beschäftigte, Beamte) oder als Selbständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.
Das Inlandskonzept erfasst alle Erwerbstätigen, die innerhalb eines Wirtschaftsgebietes einer Erwerbstätigkeit oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnort haben.