Im Jahr 2020 wurden 14.314 neue Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschuss für das 2020 hervor. Die erfolgreichste Petition, die im Jahr 2020 zur Prüfung durch den Petitionsausschuss freigegeben wurde, verzeichnete 176.134 Unterschriften.
Was ist eine Petition?
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) kann sich jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden (z.B. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden). Anhand solcher sogenannten Petitionen lässt sich ein Stimmungsbild in der Bevölkerung ablesen. Sie sind daher ein wichtiges demokratisches Instrument der Bürger:innen, ihre Meinung in den politischen Prozess einzubringen. Im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages können alle Petitionen, die mit ihrem Anliegen in den Aufgabenbereich des Bundes fallen, abgerufen werden. Dabei wird unterschieden zwischen Petitionen in der Mitzeichnungsfrist, Petitionen in der Prüfung und abgeschlossenen Petitionen.
Wie wird eine Petition eingereicht und bearbeitet?
Petitionen können sowohl online als auch schriftlich auf Initiative eines Petitionsstartenden (Petent:in) erstellt werden. Nach dem Aufsetzen einer solchen Petition steht es grundsätzlich jedem offen, diese zu unterstützen, indem er sie mitzeichnet. Nach der Mitzeichnungsfrist von vier Wochen geht die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein, der die Petitionen prüft und darüber berät. Dadurch hilft der Ausschuss dabei, festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Daraufhin kann nochmals kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.
Wird eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von mehr 50.000 Mitzeichner:innen unterstützt, ist das sogenannte Quorum erreicht. Daraufhin wird sie in einer öffentlichen Ausschusssitzung des Bundestages behandelt. Dabei hat der Petent/die Petentin die Möglichkeit, das Anliegen der Petition vorzutragen.
Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020
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Deutscher Bundestag. (31. Januar, 2022). Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020 [Graph]. In Statista. Zugriff am 31. Oktober 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/
Deutscher Bundestag. "Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020." Chart. 31. Januar, 2022. Statista. Zugegriffen am 31. Oktober 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/
Deutscher Bundestag. (2022). Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 31. Oktober 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/
Deutscher Bundestag. "Anzahl Der Beim Bundestag Neu Eingegangenen Petitionen Von 1999 Bis 2020." Statista, Statista GmbH, 31. Jan. 2022, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/
Deutscher Bundestag, Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/ (letzter Besuch 31. Oktober 2024)
Anzahl der beim Bundestag neu eingegangenen Petitionen von 1999 bis 2020 [Graph], Deutscher Bundestag, 31. Januar, 2022. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160221/umfrage/beim-bundestag-eingegangene-petitionen/