Maschinenbau - Umfrage zur Betroffenheit von Produktpiraterie bis 2024
Die Ergebnisse der Befragung beziehen sich allein auf den unzulässigen Nachbau. Darunter wird der Nachbau unter Verletzung von Sonderschutzrechten (z.B. Marken, Patente) oder der ohne Verletzung von Sonderschutzrechten, aber in wettbewerbswidriger Weise erfolgte Nachbau verstanden.