Gescheiterte Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland nach Gründen 1. HJ 2024
Im 1. Halbjahr 2024 scheiterten insgesamt rund 22.000 fristgerechte Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Bei 7.900 dieser Fälle (circa 36 Prozent) lag der Grund dafür beim anderen Mitgliedstaat; gefolgt von der Untätigkeit der zuständigen deutschen Ausländerbehörde mit 3.044 Fällen (circa 14 Prozent) und dem Untertauchen der zu überstellenden Person mit 2.356 Fällen (circa 11 Prozent).
Im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens wird geprüft, welches europäische Mitgliedsland für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Das soll sicherstellen, dass jeder Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft wird. Wenn festgestellt wurde, dass ein anderes EU-Land für den Asylantrag zuständig ist, wird die Person in dieses Land überstellt.