Fälle von Gelbfieber in Deutschland bis 2025
2023 registrierte das Robert Koch-Institut deutschlandweit zwei Fälle von Gelbfieber. Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht.