Stimmenverteilung der Auslandstürken bei den Parlamentswahlen in der Türkei 2011
Welchen Anteil hatten die Stimmen der Auslandstürk:innen am Wahlausgang?
Die Stimmen der Auslandstürk:innen bei den türkischen Parlamentswahlen 2011 haben für den Wahlausgang keine große Rolle gespielt. Nur rund 130.000 von 43,9 Millionen abgegebenen Stimmen, oder rund 0,3 Prozent aller abgegebenen Stimmen entfielen auf die Wahlberechtigten Türk:innen im Ausland.Die Wahlbeteiligung unter den Auslandstürk:innen hat nur rund 5 Prozent betragen. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen in der Türkei 2011 bei rund 83,2 Prozent. Diese hohe Wahlbeteiligung ist auf die existierende Wahlpflicht in der Türkei zurückzuführen, die 1986 eingeführt wurde und theoretisch auch für die Wahlberechtigten im Ausland gilt. Praktisch stellt sich die Frage wie sich Verstöße im Ausland sanktionieren lassen würden.
CHP erstmals mit neuem Spitzenkandidaten Kemal Kılıçdaroğlu
Die CHP trat erstmals bei den Parlamentswahlen 2011 mit ihrem neuen Spitzenkandidaten Kemal Kılıçdaroğlu an und wurde wieder als zweitstärkste Kraft in das türkische Parlament gewählt. Kemal Kılıçdaroğlu löste Deniz Baykal 2010 als Parteivorsitzenden der CHP ab und veränderte den Kurs der CHP deutlich. Deniz Baykal wurde allgemein als schwacher Parteichef und Oppositionsführer bewertet, unter dessen Ägide sich die CHP zunehmend politisch nach rechts entwickelte und insbesondere unter den progressiven Säkularisten und Kemalisten an Zustimmung und Bedeutung verlor.Kemal Kılıçdaroğlu hingegen schärfte das historische kemalistische Profil der CHP und akzentuierte die Partei als reales Gegengewicht zur sich zunehmend anti-säkular entwickelnden AKP. Kemal Kılıçdaroğlu profilierte sich als schärfster Kritiker der AKP unter Erdogan, dem er u.a. zunehmend diktatorische Züge unterstellte.
An der hohen Sperrklausel von zehn Prozent scheiterten alle weiteren Parteien. Allerdings haben sich bereits im Vorfeld etliche kleine und regionale Parteien auf die Wahl vorbereitet, indem ihre aussichtsreichen Kandidaten formal aus den Parteien austraten und als Unabhängige kandidierten. Die Auslandstürken können keine unabhängigen Kandidat:innen wählen.
Direkt gewählte unabhängige Kandidaten sind nicht von der Sperrklausel betroffen. Insgesamt 35 Unabhängige - mehr als je zuvor - konnten auf diesem Wege ein Parlamentsmandat erringen und nach der Wahl rechtskonform wieder ihren Parteien beitreten.