Aufgliederung von Petitionen nach Personengruppen 2023
Im Jahr 2023 wurden rund 70 Prozent aller beim Petitionsausschuss eingereichten Petitionen durch männliche Personen eingereicht. Der Anteil weiblicher Personen betrug 23 Prozent. Der Anteil der Petitionen, die durch juristische Personen, Organisationen und Verbände eingereicht wurden, lag im Jahr 2023 bei einem Prozent.
Was ist eine Petition?
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) kann sich jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden (z.B. bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden). Anhand solcher sogenannten Petitionen lässt sich ein Stimmungsbild in der Bevölkerung ablesen. Sie sind daher ein wichtiges demokratisches Instrument der Bürger:innen, ihre Meinung in den politischen Prozess einzubringen. Im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages können alle Petitionen, die mit ihrem Anliegen in den Aufgabenbereich des Bundes fallen, abgerufen werden. Dabei wird unterschieden zwischen Petitionen in der Mitzeichnungsfrist, Petitionen in der Prüfung und abgeschlossenen Petitionen.
Wie wird eine Petition eingereicht und bearbeitet?
Petitionen können sowohl online als auch schriftlich auf Initiative eines Petitionsstartenden (Petent:in) erstellt werden. Nach dem Aufsetzen einer solchen Petition steht es grundsätzlich jedem offen, diese zu unterstützen, indem er sie mitzeichnet. Nach der Mitzeichnungsfrist von vier Wochen geht die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein, der die Petitionen prüft und darüber berät. Dadurch hilft der Ausschuss dabei, festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Daraufhin kann nochmals kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.
Wird eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von mehr 50.000 Mitzeichner:innen unterstützt, ist das sogenannte Quorum erreicht. Daraufhin wird sie in einer öffentlichen Ausschusssitzung des Bundestages behandelt. Dabei hat der Petent/die Petentin die Möglichkeit, das Anliegen der Petition vorzutragen.