
Sitze im Deutschen Bundestag bis 2025
Nach der Bundestagswahl 2025 ziehen 630 Abgeordnete in den Deutschen Bundestag. In der Sitzverteilung ist die Union aus CDU und CSU mit 208 Abgeordneten stärkste Fraktion. Zudem zogen die AfD, die SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie Die Linke in den Bundestag ein. Auch der SSW erzielte durch die Regelungen für Minderheitsparteien einen Sitz in der 21. Legislaturperiode.
Wahlreform limitiert die Sitzanzahl
In den vergangenen Wahlperioden wuchs der Bundestag kontinuierlich an, um eine Aufblähung des Plenums zu vermeiden, verabschiedete die Ampel-Regierung im Jahr 2023 eine Wahlrechtsreform. Die Anzahl der Abgeordneten wird dabei auf die Anzahl von 630 limitiert. Für das parlamentarische Kräfteverhältnis bleibt die Zweitstimme ausschlaggebend, auch die Erststimme entscheidet weiterhin über das Direktmandat im Wahlkreis. Jedoch beinhaltet die Wahlrechtsreform eine Zweitstimmendeckung: Wenn die Anzahl der Sitze nach dem Stimmanteil der Zweitstimme verteilt sind, haben auch mögliche Wahlsieger:innen der Wahlkreise kein automatisches Anrecht auf einen Einzug in den Bundestag, die Regelung der Überhangs- und Ausgleichsmandate soll damit beendet werden. Bei Erreichung der Zweistimmenanteile der jeweiligen Parteien würden die Direktmandate mit dem geringsten Stimmenanteil nicht in den Bundestag einziehen. Bei der Bundestagswahl 2025 betrifft dies 23 Wahlkreissieger:innen.
Funktion des Deutschen Bundestags
Der Bundestag gilt als legislative Gewalt in der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Kontrollfunktion der Exekutiven (Bundesregierung) ist der Bundestag als Parlament das zentrale Organ zur Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Als einziges Verfassungsorgan Deutschlands wird der Bundestag direkt durch das Volk gewählt, einer Legislaturperiode dauert vier Jahre.