Parlamentarische Kontrolltätigkeit im Bundestag in der 18. Wahlperiode (2013-2017)
Deutschen Bundestages wurden in der 18. Wahlperiode (2013-2017) insgesamt sechs Große Anfragen und 1.723 Kleine Anfragen von den Grünen an die damalige Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und SPD, eingereicht.
Laut Parlamentsdokumentation des Parlamentarische Kontrolle
Sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten findet eine durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament (Volksvertretung) statt. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil demokratisch organisierter Staaten. Kern dieser parlamentarischen Kontrolle in Deutschland ist die Befragung der Bundesregierung, welche in verschiedenen Formaten erfolgen kann.Parlamentarische Kontrollinstrumente
Kleine Anfragen: Auf Bundesebene müssen kleine Anfragen schriftlich und von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingereicht werden. Die für die Antwort zuständigen Ministerien haben anschließend zwei Wochen Zeit, eine schriftliche Beantwortung zu verfassen. Ist diese Frist nicht einzuhalten, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Nach Fertigstellung werden die Antworten auf kleine Anfragen als Drucksachen des Bundestages veröffentlicht. Auf Landesebene unterscheidet sich das Vorgehen kleiner Anfragen. So können sie in einigen Bundesländern etwa von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden.
Große Anfragen: Auch große Anfragen müssen von mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten gestellt werden. Von der kleinen Anfrage unterscheidet sie, dass sie neben der schriftlichen Beantwortung auch eine Bundestagsdebatte nach sich ziehen, wenn mindestens eine Fraktion dies verlangt. Sie sind in der Regel umfangreicher als kleine Anfragen und erfordern daher einen höheren Verwaltungsaufwand für ihre Beantwortung.
Einzelfragen von Abgeordneten : Neben großen und kleinen Anfragen haben Abgeordnete die Chance, als Einzelperson Fragen an die Bundesregierung zu richten. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftlich ist es jedem Bundestagsmitglied erlaubt, bis zu vier Fragen im Monat zur schriftlichen Beantwortung zu stellen. Für die mündlichen Fragen der Abgeordneten gibt es das Format einer 90-minütigen Fragestunde, welche jede Sitzungswoche stattfindet. Jedes Mitglied des Bundestags hat die Möglichkeit für diese bis zu zwei Fragen schriftlich einzureichen, welche dann mündlich beantwortet werden. Auch sogenannte dringliche Fragen werden in diesem Format beantwortet.