Seit Sonntag dürfen homosexuelle Paare in Deutschland heiraten. Mit der Ehe für alle ist das bisherige Modell passé. Vor dem 1. Oktober hatten geleichgeschlechtliche Paare lediglich die Möglichkeit, sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenzuschließen. Die sogenannte Verpartnerung wurde 2001 eingeführt und war der Ehe in vielen Bereichen gleichgestellt (Unterhaltsrecht, Güterrecht, Erbrecht, Steuerrecht). Was der Lebenspartnerschaft fehlte war vor allem der verfassungsrechtliche Schutz des Grundgesetzes und das Recht, Kinder adoptieren zu dürfen. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2016 in Deutschland 25.000 schwule und 19. 000 lesbische Paare, die ihre Partnerschaften eintragen ließen.
Verpartnerungen in Deutschland
Ehe für alle

Beschreibung
Die Grafik zeigt die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren




















