Der weltweite Umsatz des Fahrdienstvermittlers aus San Francisco ist seit dem Jahr 2013 stetig steigend. Wurden im Jahr 2013 noch etwa 100 Millionen US-Dollar umgesetzt, war der Umsatz im Jahr 2018 bereits mit rund 11,4 Milliarden US-Dollar zu beziffern. Allgemein schlug der Konzern in den Jahren nach der Unternehmensgründung einen starken Expansionskurs ein, der sich in vielen Bereichen, wie etwa in den Ausgaben für Vertrieb und Marketing deutlich niederschlägt. Diese beliefen sich im Jahr 2018 auf rund 3,2 Milliarden US-Dollar, während die operativen Ausgaben weltweit im gleichen Zeitraum auf rund 14,3 Milliarden US-Dollar stiegen.
Trotz der starken Expansion auf eine Vielzahl von Standorten, insbesondere in Großstädten, in aller Welt, ist das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt profitabel gewesen. So war der weltweite Nettoverlust des Fahrdienstvermittlers noch im Jahr 2018 mit rund 370 Tausend US-Dollar zu beziffern.
Neben diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht sich Uber auch mit rechtlichen Problemen bezüglich angebotener Dienstleistungen konfrontiert. Aufgrund der Konkurrenz zu den örtlichen Taxibetrieben kam es in der Vergangenheit häufig zu Konflikten zwischen diesen Parteien. Die Personenbeförderung ist weltweit größtenteils reguliert, wie es beispielsweise auch in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Fall ist. So benötigen Taxifahrer in Deutschland zur Personenbeförderung grundsätzlich eine Genehmigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 PBefG). Im März 2015 wurde der Dienst UberPop in Deutschland verboten. Die Fahrer, die für Uber tätig waren, konnten ohne die zuvor genannte Genehmigung Fahrgäste unter Taxipreisniveau befördern, worin das Frankfurter Landgericht eine Wettbewerbswidrigkeit und geltendes Recht ausgehebelt sah. Laut einer Umfrage aus dem März 2017 befürworteten rund 23 Prozent der Deutschen das Verbot von Uber voll und ganz. Dennoch kündigte Verkehrsminister Andreas Scheuer im November 2018 an, dem Fahrdienstanbieter bis zum Jahr 2021 eine Rechtsgrundlage und im Konflikt mit dem Deutschen Taxi-Gewerbe eine angemessene Lösung vorlegen zu wollen. Aktuell ist UberPop weltweit lediglich in einzelnen Städten erlaubt, in der Bundesrepublik namentlich als UberBlack oder UberX in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und München - hier allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Die Fahrer besitzen in der Regel die geforderte Personenbeförderungsbescheinung - und Uber selbst tritt nicht als Fahrdienstanbieter, sondern lediglich als -vermittler auf. Somit werden über die App nicht wie zuvor Wagen und Fahrer gleichzeitig, sondern nach einander und zunächst über die Zentrale selbst laufend gebucht; ie einzige Möglichkeit für den Fahrdienst die aktuellen Rechtshürden zu umfahren.