Der weltweite Umsatz des Fahrdienstvermittlers aus San Francisco stieg seit dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2019 stetig. Die Corona-Pandemie sorgte für einen Umsatzrückgang im Jahr 2020 auf elf Milliarden Euro. Allgemein schlug der Konzern in den Jahren nach der Unternehmensgründung einen starken Expansionskurs ein, der sich in vielen Bereichen, wie etwa in den Ausgaben für Vertrieb und Marketing deutlich niederschlägt. Bisher arbeitete der Fahrdienstvermittler nur selten profitabel, der weltweite Nettoverlust belief sich im Jahr 2020 auf rund 6,77 Milliarden US-Dollar.
Neben diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht sich Uber auch mit rechtlichen Problemen bezüglich angebotener Dienstleistungen konfrontiert. Aufgrund der Konkurrenz zu den örtlichen Taxibetrieben kam es in der Vergangenheit häufig zu Konflikten zwischen diesen Parteien. Die Personenbeförderung ist weltweit größtenteils reguliert, wie es beispielsweise auch in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Fall ist. So benötigen Taxifahrer in Deutschland zur Personenbeförderung grundsätzlich eine Genehmigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 PBefG). Im März 2015 wurde der Dienst UberPop in Deutschland verboten. Die Fahrer, die für Uber tätig waren, konnten ohne die zuvor genannte Genehmigung Fahrgäste unter Taxipreisniveau befördern, worin das Frankfurter Landgericht eine Wettbewerbswidrigkeit und geltendes Recht ausgehebelt sah.