Wenn die Arbeit krank macht, haben Versicherte in Deutschland Anspruch auf kompensierende Leistungen der Unfallversicherungsträger. Jedes Jahr werden deutschlandweit
bewilligt. Zuletzt starben bundesweit mehr als 2.000 Menschen an den
.
Berufskrankheiten sind dabei Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeiten der Versicherten ausgelöst werden. Sie sind in der Berufskrankheitsverordnung (BKV) zusammengefasst.

Wer entscheidet über Berufskrankheiten?
Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, entscheiden die
gesetzlichen Unfallversicherungsträger als Teil der Sozialversicherung in Deutschland: die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für Beschäftigte in der Privat- und Landwirtschaft sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Beschäftigte von Bund und Ländern. Damit eine Anerkennung erreicht wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:
- die Erkrankung wird in der Berufskrankheitsverordnung (BKV) aufgeführt
- der Betroffene war am Arbeitsplatz entsprechenden schädigenden Einwirkungen ausgesetzt
- zwischen beruflicher Tätigkeit, den Einwirkungen und der Krankheit besteht ein ursächlicher Zusammenhang
Hat ein Versicherter den Verdacht, an einer Berufskrankheit zu leiden, kann er seinen Verdacht dem Unfallversicherungsträger melden. Auch Ärzte und Unternehmer sind verpflichtet, entsprechende Verdachtsanzeigen weiterzugeben. Im
Anerkennungsfall hat der Versicherte dann Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung: von medizinischer Rehabilitation über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis hin zu Geldleistungen etwa in Form von Pflegegeld oder Versichtern/- Hinterbliebenenrenten.

Corona-Pandemie auch bei BK eine Zäsur
Das dritte
Corona-Jahr 2022 war auch in Bezug auf Berufskrankheiten der Höhepunkt der Covid 19-bezogenen Entwicklung. So stieg zum einen die
Anzahl der Verdachtsanzeigen mit über 370.000 nochmal deutlich über die Zahlen der Vorjahre (2021: 232.000) und zum andern klettere auch der Anteil von
Infektionskrankheiten mit 79 Prozent auf ein neues Rekordhoch (2021: 66 Prozent). Ein ähnliches Bild ergibt sich für die
Anerkennungen. Auch hier lag die Zahl der Anerkennung mit über 200.000 deutlich über den Werten der Vorjahre; auch hier stieg der
Anteil von Infektionskrankheiten erneut deutlich an und belief sich 2022 auf über 90 Prozent. Dabei waren es vor allem
Beschäftige im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und Laboratorien, die durch ihre Tätigkeit einer Infektionsgefahr ausgesetzt waren und auf die die meisten Anzeigen entfallen.
Nach Infektionserkrankungen waren Lärmschwerhörigkeit und Hauterkrankungen die am häufigsten angezeigte Krankheitsbilder.
Werden die coronabedingten Ausfälle ausgeklammert, so ging die Zahl der Berufskrankheiten leicht zurück. Zurückgegangen ist auch die Zahl der
Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit. Starben 2021 noch 2.559 Berufserkrankte, so erlangen 2022 mit 2.164 deutlich weniger Menschen den Folgen einer Berufskrankheit. Dabei entfiel mit 62 Prozent der größte Anteil auf asbest-assoziierte Berufserkrankungen. Infektionskrankheiten waren in diesem Jahr für rund zwei Prozent der Todesfälle verantwortlich.

Arbeitsunfälle bundesweit weiter rückläufig
Arbeitsunfälle ereignen sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz ab, sondern z.B. auch auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes oder der Pflege eines Angehörigen. Grundsätzlich werden Unfälle in Zusammenhang oder als Folge einer versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfälle definiert.
Auch hier entscheiden die Unfallversicherungsträger über eine Anerkennung, die dem Versicherten im Erfolgsfall Anspruch auf umfassende Leistungen wie etwa ärztlicher Behandlung, Verletztengeld, Umschulung oder einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes garantieren.
Im Jahr 2023 zählte die DGUV deutschlandweit rund 783.400
meldepflichtige Arbeitsunfälle und damit etwas weniger als im Vorjahr (787.400) und deutlich weniger als im Vorpandemie-Jahr 2019 (871.000). Die
Unfallquote – also das Verhältnis von Arbeitsunfällen zu standardisierten Vollzeitstellen – belief sich im Berichtsjahr auf 18,09 je 1.000 Vollarbeiter und ist damit gegenüber den Vorjahren weiter gesunken (2022: 18,27). Im ersten Pandemie-Jahr 2020 lagen die Arbeitsunfallquoten als Folge von temporären Betriebsschließungen und Lockdowns über
in einigen Wirtschaftszweigen besonders niedrig.
Auch die Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle ist laut DGUV gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich gesunken und erreichte 2023 mit 381 Todesfällen einen historischen Tiefststand. Ein wesentlicher Grund hierfür ist in dem Rückgang der COVID 19 bedingten Sterblichkeit zu sehen. Aber auch eine beschleunigte Digitalisierung von Arbeitsprozessen und die Ausbreitung von Homeoffice-Lösungen dürften ihren Teil beigetragen haben. Die
meisten tödliche Unfälle entfielen dabei auf die Branchen „Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation“, "Bau" und „Verwaltung, Bahnen, Gals, Keramik“.
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