Gesamtversorgungsgrade der Hautärzte in Deutschland nach Bundesländern 2016
Planungsgrundlage für Hautärzte sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die Kreise und kreisfreien Städte. Je nach Regionstyp ergeben sich fünf unterschiedliche Verhältniszahlen, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % (und damit dem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad) entsprechen:
Typ 1: 21.703 Einwohner je Arzt
Typ 2: 35.704 Einwohner je Arzt
Typ 3: 42.820 Einwohner je Arzt
Typ 4: 41.924 Einwohner je Arzt
Typ 5: 40.042 Einwohner je Arzt
Ruhrgebiet: 35.736 Einwohner je Arzt
Die allgemeinen Verhältniszahlen werden planungsbereichsbezogen durch Multiplikation der Allgemeinen Verhältniszahl mit einem Demografiefaktor modifiziert. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und einen Leistungsbedarfsfaktor berechnet.