Totschlag und Tötung auf Verlangen in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt 1.578 polizeilich erfasste Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen. Damit blieb die Anzahl gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert, während sie zum Vorjahr 2022 gestiegen war.
Abgebildet werden die polizeilich erfassten Fälle einer Straftat gemäß § 212 (Totschlag), § 213 (Minder schwerer Fall des Totschlags) und § 216 (Tötung auf Verlangen) StGB.