Rentenanpassungen der Bundesregierung bis 2024
Die Rentenanpassung fällt im Jahr 2024 erstmalig in ganz Deutschland gleich aus. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern wird die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben. In Deutschland werden die gesetzlichen Renten turnusmäßig zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung durch die Bundesregierung (unter Zustimmung des Bundesrates) angepasst bzw. erhöht.
Auf welcher Grundlage wird die Rentenerhöhung festgelegt?
Basis für die Berechnung ist die sogenannte Rentenanpassungsformel. Zentrale Faktoren, die in diese Formel einfließen, sind zum einen die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. Des Weiteren werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.
Warum wird die gesetzliche Rente angepasst?
Angesichts eines steigenden Preisniveaus würde eine einmal errechnete und nicht mehr angepasste Rente im Laufe der Jahre ihren Wert verlieren. Die Kaufkraft dieser ausgezahlten Renten - in Deutschland sind dies immerhin aktuell rund 25,9 Millionen - sinkt und damit verbunden auch der Lebensstandard der Rentner. Durch die jährliche Rentenanpassung der Bundesregierung an die Lohnentwicklung soll dieses Problem vermieden werden.