Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis nach Bundesländern 2024
2024 registrierte das Robert Koch-Institut in Bayern
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Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht.