Stiftungsdichte in Deutschland nach Bundesländern 2023
In Hamburg gab es Ende 2023 79,5 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts pro 100.000 Einwohner. Damit war Hamburg das Bundesland mit der höchsten Stiftungsdichte; am niedrigsten war sie hingegen in Brandenburg mit 10,9. Insgesamt lag sie bei 31.
Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine auf Dauer angelegte juristische Person des privaten Rechts. Dieser wird vom Stifter ein bestimmtes Stiftungskapital übertragen, um aus dessen Erträgen den ebenfalls vom Stiftenden vorgegebenen Zweck dauerhaft und nachhaltig erfüllen zu können. Zur Entstehung einer Stiftung ist nach dem BGB die staatliche Anerkennung erforderlich. Nach ihrer staatlichen Anerkennung ist eine Stiftung dem externen Einfluss des Stifters entzogen; diesem steht jedoch ein Gestaltungsrecht in dem Maße zu, wie er sich selbst oder einer Person seines Vertrauens einen Sitz in einem Stiftungsorgan gesichert hat. Als Stiftungszweck ist jeder zulässig, soweit er das Gemeinwohl nicht gefährdet und die Erträge aus dem Stiftungsvermögen die Erfüllung des Zweckes gesichert erscheinen lassen. Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen der staatlichen Aufsicht.