Häufigste Berufskrankheiten in Deutschland nach Anzeigen und Anerkennungen 2023
Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab es im Jahr 2023 bundesweit 66.083 Verdachtsanzeigen auf eine berufsbedingte Infektionskrankheit, von denen 54.165 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. Die enorme Anzahl an Verdachtsanzeigen und Anerkennungen von Infektionskrankheiten ist auf COVID-19 zurückzuführen, da eine entsprechende Infektion einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen kann. Der Großteil entsprechender anerkannter Berufskrankheiten fiel dabei auf Beschäftigte in der Berufsgenossenschaft des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege.
Was ist eine Berufskrankheit?
In Deutschland existiert ein gemischtes Berufskrankheitensystem, das sich aus einer Auflistung von Krankheiten und Einzelfällen zusammensetzt. Nach § 9 Abs. 1 SGB VII sind Berufskrankheiten sinngemäß Erkrankungen, die Versicherte im Rahmen einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. Dabei muss diese Erkrankung nach medizinischer Erkenntnis durch eine besondere Einwirkung verursacht worden sein, welche einer Gruppe von Beschäftigten durch die jeweilige berufliche Tätigkeit überdurchschnittlich stark ausgesetzt ist. Ist eine Erkrankung bisher nicht in der Liste der Berufskrankheiten aufgenommen, aber nach medizinischer Erkenntnis durch den Beruf ausgelöst, wird diese nach § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit anerkannt.
Chemikalien, Lärm und Asbest
Die häufigste Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch chemische Einwirkungen fiel im Jahr 2023 mit über 1.900 Anzeigen auf Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine. Im selben Jahr stellte die Verdachtsanzeige auf eine Lärmschwerhörigkeit mit über 18.000 Fällen die häufigste physikalische Anzeigeursache dar. Neben Lärmbelastung ist Asbest eine verbreitete Ursache für Berufskrankheiten: Im Jahr 2023 wurden knapp 4.500 Anzeigen auf Verdacht von Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs infolge einer übermäßigen Belastung durch Asbest gestellt. Damit ist Asbest der häufigste Anzeigegrund der berufsbedingten Atemwegserkrankungen.