Unisex-Tarife in der BU-Versicherung - Beitragsveränderungen 2012
Im Frühjahr des Jahres 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Rechtsgrundlage nach der Versicherungen das Geschlecht in die Berechnung der Prämie mit einbeziehen dürfen ab Dezember 2012 ungültig wird, da diese Praxis diskriminierend sei. Ab diesem Zeitpunkt dürfen europäische Versicherer keine nach Geschlecht differenzierte Tarife mehr anbieten, sondern nur noch sogenannte Unisex-Tarife. Altverträge sind vom EuGH-Gebot nicht betroffen, sie müssen nicht auf Einheitstarife umgestellt werden.
Nach den Berechnungen der Finanzberatung MLP müsste ein Mann im Alter von 35 Jahren nach der Einführung der Unisex-Tarife in der BU-Versicherung einen um 10 Prozent höheren Beitrag als bisher zahlen. Eine 35-jährige Frau hingegen würde durch die Einheitstarife ab Dezember 2012 eine Beitragersparnis von 2 Prozent verzeichnen können.