Jahreshonorare im fach- und hausärztlichen Versorgungsbereich in Deutschland bis 2022
Der Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit eines Arztes/Psychotherapeuten ist die Zahlung der Kassenärztlichen Vereinigung an den Arzt/Psychotherapeuten für erbrachte Leistungen an gesetzlich Krankenversicherten. Er besteht zum einen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und zum anderen aus Honorar für sogenannte freie Leistungen innerhalb der MGV und Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (aMGV). Zum Honorarumsatz zählen auch die Sachkosten, die für die vertragsärztlich Versicherten aufgewendet wurden (zum Beispiel Labor, Porto, Radionuklide). Verbandmittel, Sprechstundenbedarf, Heil und Hilfsmittel zählen nicht zu den Sachkosten.