Polizeiliche Aufklärungsquote bei Diebstahl von Kunst in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote bei Diebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 32,9 Prozent. Damit stieg sie im Vergleich zum Vorjahr und auf einen Höchststand im betrachteten Zeitraum.
Was ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis der aufgeklärten Fälle an allen polizeilich registrierten Fällen. In der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Interpretation der Aufklärungsquote
Da die aufgeklärten Fälle und die polizeilich registrierten Fälle statistisch voneinander unabhängig sind, kann es rechnerisch zu einer Aufklärungsquote von über 100 Prozent kommen. Zudem kann die Aufklärungsquote durch Ermittlungsvorgänge mit zahlreichen Einzelfällen (z.B. bei Steuerdelikten) deutlich beeinflusst werden, da hierbei häufig ein hoher Anteil der Fälle aufgeklärt wird. Die Aufklärungsquote in einzelnen Kriminalitätsbereichen wird auch durch die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit beeinflusst.