Verteilung der Familienunternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen 2017
Ein Unternehmen wird laut Quelle als familienkontrolliertes Unternehmen (hier Familienunternehmen) bezeichnet, wenn es sich mehrheitlich im Eigentum einer überschaubaren Anzahl von natürlichen Einzelpersonen befindet und somit von einer überschaubaren Anzahl von Personen kontrolliert wird. Die Operationalisierungskriterien sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Bei Einzelunternehmen wird stets von Kontrolle durch den Inhaber ausgegangen. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften, ausgenommen die Sonderform GmbH & Co. KG, wird von einem familienkontrollierten Unternehmen ausgegangen, sofern maximal sechs Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind. Für alle anderen Unternehmen (Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs) wird als Grenze festgelegt, dass maximal drei natürliche Personen mindestens 50 Prozent am stimmberechtigten Kapital des Unternehmens bzw. der Komplementär-Gesellschaft halten müssen, um das Unternehmen auch kontrollieren zu können. Dieses Kriterium wird laut Quelle als Kontrollregel bezeichnet.