Von Übernahmen betroffene Mitarbeiter nach Bundesländern bis 2018
Eine Übernahme eines Unternehmens liegt laut Quelle dann vor, wenn das Eigentum an einer wirtschaftlichen Einheit übernommen wird, ohne dass die wirtschaftliche Einheit dabei wesentlich verändert wird. Eine Unternehmensnachfolge findet laut Quelle statt, wenn ein Eigentümergeschäftsführer die Leitung seines Unternehmens aus persönlichen Gründen abgibt. Ein Unternehmen ist laut Quelle übergabereif, wenn dessen Eigentümergeschäftsführer sich innerhalb der nächsten fünf Jahre aus persönlichen Gründen aus der Geschäftsführung zurückziehen wird. Ein Unternehmen gilt laut Quelle dann als übernahmewürdig, wenn die zu erwartenden Gewinne höher sind als die zu erwartenden Einkünfte eines potenziellen Nachfolgers aus einer abhängigen Beschäftigung plus Erträge aus einer alternativen Kapitalanlage.