Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland 2023
Wer sich dazu entscheidet, pflegebedürftige Personen aus dem Umfeld selbstständig zu Hause zu pflegen, hat Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung. In einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wurden bundesweit insgesamt über 1.000 Hauptpflegepersonen, die Angehörige zu Hause pflegen, zur Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung befragt. Im Jahr 2023 gaben knapp 62 Prozent der Befragten an, dass sie Pflegegeld, aber kein Pflegedienst von ihrer Pflegeversicherung erhielten.