Entwicklung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung in Deutschland bis 2023

Entwicklung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung in Deutschland in den Jahren 1996 bis 2023

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Veröffentlichungsdatum

März 2023

Region

Deutschland

Erhebungszeitraum

1996 bis 2023

Hinweise und Anmerkungen

Zum Beitragssatz der Pflegeversicherung: Eltern werden seit Januar 2005 im Vergleich zu kinderlosen Beitragszahlern in der Pflegeversicherung entlastet. Dies hat der Deutsche Bundestag am 1. Oktober 2004 mit dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz beschlossen. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen danach seit 2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil des Beitragssatzes bleibt unverändert. In Sachsen beträgt der Arbeitgeber-Anteil zur Pflegeversicherung abweichend von der Tabelle bis 30.06.2008 = 0,35 % und ab 01.07.2008 = 0,475 % und seit 01.01.2013 = 0,525 %.
Die Werte der Statistik wurden teilweise gerundet.

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