Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung nach Leistungsbereichen bis 2021
Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule) in Deutschland eingeführt. Damit wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen