Strafgefangene in Deutschland nach Vorstrafen 2024
Rund 9.360 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten ist bereits fünf bis zehn Mal vorbestraft (Stand März 2024). Bei den Frauen war jede fünfte Strafgefangene so oft vorbestraft. Insgesamt waren über 64 Prozent der in JVAs Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten vor ihrem Gefängnisaufenthalt bereits vorbestraft. Da wundert es nicht, dass die meisten Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nicht zum ersten Mal im Gefängnis waren. Im Jahr 2022 gab es am Stichtag Ende März insgesamt circa 43.700 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland.
Welche Personengruppen sind in den Zahlen enthalten?
In dieser Statistik geht es Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den Justizvollzugsanstalten, d.h. um verurteilte Straftäter, die in einer Justizvollzugsanstalt eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen oder sich in Sicherungsverwahrung befinden. Nicht enthalten sind die Personen in Untersuchungshaft oder die Personen, die der Gruppe "sonstige Freiheitsentziehung" zuzuordnen waren. Diese Personen befanden sich z.B. im Vollzug einer in Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft. Die Statistik zu den Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten nach Art der Haft zeigt einen Überblick über alle in deutschen JVAs befindlichen Gefangenen und Verwahrten.
Was sind Justizvollzugsanstalten?
Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Einrichtungen des Justizvollzugs zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Jugendstrafen und Sicherungsverwahrungen. Auch der Vollzug einer Untersuchungshaft, einer Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft findet in Justizvollzugsanstalten statt. In Deutschland werden Justizvollzugsanstalten auch oft mit dem Begriff Gefängnis bezeichnet. Bundesweit gab es im Jahr 2024 mehr als 170 Justizvollzugsanstalten, davon befanden sich die meisten in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen.