Was sind Justizvollzugsanstalten?
Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Einrichtungen des Justizvollzugs zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Jugendstrafen und Sicherungsverwahrungen. Auch der Vollzug von Untersuchungshaft, Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft findet in Justizvollzugsanstalten statt. In Deutschland werden Justizvollzugsanstalten auch oft mit dem Begriff Gefängnis bezeichnet. Bundesweit gab es im Jahr 2022 mehr als 170 Justizvollzugsanstalten, davon befanden sich die meisten in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen.Justizvollzugsanstalten haben zwei wesentliche Aufgaben: Zum einen sollen verurteilte Straftäter während der Verbüßung von Freiheits- oder Jugendstrafe darauf vorbereitet werden, nach dem Aufenthalt ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten zu führen. Diese Aufgabe zielt also auf die Resozialisierung der Straftäter ab, sodass diese wieder in das Leben in Freiheit eingegliedert werden können. Zum anderen erfüllen Justizvollzugsanstalten den Zweck, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Die Belegungsquote zeigt, wie viele der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze in den Justizvollzugsanstalten belegt sind. Im Juni 2022 waren die Justizvollzugsanstalten in Hamburg vergleichsweise voll - die Belegungsquote lag bei 91,4 Prozent, d.h. 91,4 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze waren belegt. In Nordrhein-Westfalen war die Belegungsquote hingegen am niedrigsten, dort lag sie im Juni 2022 bei rund 72,3 Prozent.
Die meisten Gefängnisinsassen verbüßen Freiheitsstrafe
Am Stichtag 30. Juni 2022 befanden sich insgesamt 56.557 Gefangene und Verwahrte in Justizvollzugsanstalten in Deutschland. In der Angabe sind sämtliche Arten von Haftstrafen und Verwahrungen enthalten, es geht also um Gefangene und Verwahrte aufgrund von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, um Personen, bei denen eine Sicherungsverwahrung verhängt wurde, um Personen in Untersuchungshaft und um Personen mit sonstiger Freiheitsentziehung. Mit fast 42.500 Personen waren der größte Teil davon Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, d.h. verurteilte Straftäter, die in einer Justizvollzugsanstalt eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen oder sich in Sicherungsverwahrung befinden. Daneben befanden sich 11.663 Personen in Untersuchungshaft. Des Weiteren waren 1.338 Personen der Gruppe "sonstige Freiheitsentziehung" zuzuordnen, diese Personen befanden sich z.B. im Vollzug einer Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft.Die meisten Strafgefangenen sind Männer im Alter zwischen 30 und 39
Ende März 2022 gab es 40.086 männliche und 2.406 weibliche Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland. Knapp 13.900 der männlichen Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten in Deutschland waren zwischen 30 und 39 Jahre alt, somit war mehr als jeder Dritte inhaftierte Mann in dieser Altersgruppe (nur Freiheitsstrafen und Jugendstrafen; ohne Sicherheitsverwahrung, Untersuchungshaft und sonstiger Freiheitsentziehung). Auch bei den Frauen stellt die genannte Altersgruppe mit 901 Strafgefangenen die größte Gruppe. Von den insgesamt knapp 42.500 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in deutschen Justizvollzugsanstalten hatten etwa 28.000 Personen eine deutsche Staatsangehörigkeit und 14.500 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit.Geschlossener und offener Vollzug - Dauer der Haftstrafen
Bei Freiheitsstrafen gibt es zwei verschiedene Arten der Vollzugsform, den geschlossenen und den offenen Vollzug. Hohe Mauern, Stacheldraht, Überwachungskameras und verriegelte Türen prägen den geschlossenen Vollzug. Das soll die Gefangenen an der Flucht hindern. Im offenen Vollzug gibt es nur geringe oder keine Sicherungsvorkehrungen gegen Flucht. Das Leben ist den Alltagsbedingungen in Freiheit angeglichen. Ende März 2022 gab es 36.559 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte im geschlossenen Vollzug in Justizvollzugsanstalten in Deutschland. Zudem gab es zum gleichen Zeitpunkt 5.933 Strafgefangene und Verwahrte im offenen Vollzug.Dabei kann die Dauer der Haftstrafe sehr unterschiedlich sein. Mehr als 40 Prozent der Strafgefangenen verbüßten zum Zeitpunkt der Erhebung im März 2022 eine Haftstrafe von weniger als einem Jahr. Jeder fünfte Häftling wurde zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren verurteilt, jeder vierte zu einer Haftdauer zwischen 2 und 5 Jahren. 1.776 Strafgefangene waren mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe inhaftiert.
Vorstrafen und Wiederholungstäter
Die Mehrheit der Gefängnisinsassen in Deutschland sitzt nicht wegen des ersten Vergehens ein. Über 68 Prozent der in JVAs Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten waren vor ihrem Gefängnisaufenthalt bereits vorbestraft. Fast jeder vierte Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten war sogar bereits fünf bis zehn Mal vorbestraft (Stand März 2022). Über 700 Personen hatten 21 oder mehr Vorstrafen. Bei den Frauen war war ein etwas größerer Anteil vor dem Gefängnisaufenthalt nicht vorbestraft.Viele Strafgefangene waren aber nicht nur vorbestraft, sondern auch nicht zum ersten Mal im Gefängnis. Von den insgesamt knapp 42.500 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten waren etwa 15.700 bereits zum wiederholten Mal in einer Justizvollzugsanstalt. Fast 3.850 Personen wurden dabei innerhalb des ersten Jahres nach der Entlassung wieder eingeliefert. Knapp 26.780 Strafgefangene waren hingegen das erste Mal in einer JVA.
Was ist Untersuchungshaft, was ist Sicherungsverwahrung?
Als Untersuchungshaft bezeichnet man die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen eine dringend tatverdächtige Person richterlich angeordnete Freiheitsentziehung. Durch eine Untersuchungshaft soll die Anwesenheit des Beschuldigten im Strafverfahren, die ordnungsgemäße Tatsachenermittlung und die Strafvollstreckung sichergestellt werden. Eine Verhaftung kann nur bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erfolgen und bedarf eines schriftlichen Haftbefehls eines Richters. Näheres regelt §§ 112ff StPO. Im Juni 2022 befanden sich 11.663 Personen in Untersuchungshaftvollzug in einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland. Mit 11.116 Personen war der überwiegende Teil davon männlich. Die am stärksten vertretene Altersgruppe war die von 30 bis 39 Jahren.Die Sicherungsverwahrung gehört zu den sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung und wird neben der Strafe angeordnet. Im Falle einer angeordneten Sicherungsverwahrung verbleibt die verurteilte Person auch nach dem Verbüßen der verhängten Freiheitsstrafe in staatlicher Verwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verurteilte Person weiterhin eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Am 31. März 2022 befanden sich in Deutschland 604 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.