Strafvollzug in Deutschland
Die meisten Gefängnisinsassen verbüßen Freiheitsstrafe
Am Stichtag 30. Juni 2022 befanden sich insgesamt 56.557 Gefangene und Verwahrte in Justizvollzugsanstalten in Deutschland. Mit fast 42.500 Personen waren der größte Teil davon Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, d.h. verurteilte Straftäter, die in einer Justizvollzugsanstalt eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen oder sich in Sicherungsverwahrung befinden. Daneben befanden sich 11.663 Personen in Untersuchungshaft. Des Weiteren waren 1.338 Personen der Gruppe "sonstige Freiheitsentziehung" zuzuordnen, diese Personen befanden sich z.B. im Vollzug einer Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft.Geschlossener und offener Vollzug - Dauer der Haftstrafen
Bei Freiheitsstrafen gibt es zwei verschiedene Arten der Vollzugsform, den geschlossenen und den offenen Vollzug. Hohe Mauern, Stacheldraht, Überwachungskameras und verriegelte Türen prägen den geschlossenen Vollzug. Das soll die Gefangenen an der Flucht hindern. Im offenen Vollzug gibt es nur geringe oder keine Sicherungsvorkehrungen gegen Flucht. Das Leben ist den Alltagsbedingungen in Freiheit angeglichen. Ende März 2022 gab es 36.559 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte im geschlossenen Vollzug in Justizvollzugsanstalten in Deutschland. Zudem gab es zum gleichen Zeitpunkt 5.933 Strafgefangene und Verwahrte im offenen Vollzug.Dabei kann die Dauer der Haftstrafe sehr unterschiedlich sein. Mehr als 40 Prozent der Strafgefangenen verbüßten zum Zeitpunkt der Erhebung im März 2022 eine Haftstrafe von weniger als einem Jahr. Jeder fünfte Häftling wurde zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren verurteilt, jeder vierte zu einer Haftdauer zwischen 2 und 5 Jahren. 1.776 Strafgefangene waren mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe inhaftiert.
Vorstrafen und Wiederholungstäter
Die Mehrheit der Gefängnisinsassen in Deutschland sitzt nicht wegen des ersten Vergehens ein. Über 68 Prozent der in JVAs Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten waren vor ihrem Gefängnisaufenthalt bereits vorbestraft. Fast jeder vierte Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten war sogar bereits fünf bis zehnmal vorbestraft (Stand März 2022). Über 700 Personen hatten 21 oder mehr Vorstrafen. Bei den Frauen war ein etwas größerer Anteil vor dem Gefängnisaufenthalt nicht vorbestraft.Viele Strafgefangene waren aber nicht nur vorbestraft, sondern auch nicht zum ersten Mal im Gefängnis. Von den insgesamt knapp 42.500 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten waren etwa 15.700 bereits zum wiederholten Mal in einer Justizvollzugsanstalt. Fast 3.850 Personen wurden dabei innerhalb des ersten Jahres nach der Entlassung wieder eingeliefert. Knapp 26.780 Strafgefangene waren hingegen das erste Mal in einer JVA.
Was ist Untersuchungshaft, was ist Sicherungsverwahrung?
Als Untersuchungshaft bezeichnet man die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen eine dringend tatverdächtige Person richterlich angeordnete Freiheitsentziehung. Durch eine Untersuchungshaft soll die Anwesenheit des Beschuldigten im Strafverfahren, die ordnungsgemäße Tatsachenermittlung und die Strafvollstreckung sichergestellt werden. Eine Verhaftung kann nur bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erfolgen und bedarf eines schriftlichen Haftbefehls eines Richters. Näheres regelt §§ 112ff StPO. Im Juni 2022 befanden sich 11.663 Personen in Untersuchungshaftvollzug in einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland. Mit 11.116 Personen war der überwiegende Teil davon männlich. Die am stärksten vertretene Altersgruppe war die von 30 bis 39 Jahren.Die Sicherungsverwahrung gehört zu den sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung und wird neben der Strafe angeordnet. Im Falle einer angeordneten Sicherungsverwahrung verbleibt die verurteilte Person auch nach dem Verbüßen der verhängten Freiheitsstrafe in staatlicher Verwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verurteilte Person weiterhin eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Am 31. März 2023 befanden sich in Deutschland 609 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.