Influenzabedingte Arztbesuche in Deutschland bis 2020
Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht.