Anzahl der Gnadenentscheidungen von Bundespräsidenten 1974-2017
Das Gnadenrecht
Das Gnadenrecht ist ein Privileg des deutschen Bundespräsidenten, über welches kein anderes Mitglieder der Bundesregierung gebietet. Hierbei kann geltendes Recht durch den Bundespräsidenten übergangen werden. Diese Begnadigung kann entweder einen vollständigen Straferlass bedeuten oder eine Verringerung der anzutretenden Strafe. Hierbei darf der Bundespräsident jedoch nicht in laufende Verfahren eingreifen oder seine Gnadenentscheidungen auf ganze Personengruppen ausweiten. Das Gnadenrecht selbst entspringt dem Grundgesetz, Artikel 60, Satz 2 und ist auf Institutionen des Bundes beschränkt, auf föderaler Ebene entscheiden die Länder.Prominente Gnadenentscheidungen
Begnadigungen durch den Bundespräsidenten gehen manchmal mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit einher. So geschehen etwa im Falle von acht Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF), welche durch verschiedene Präsidenten über die Jahre begnadigt worden waren. Gemeinsam haben diese prominenten Entscheidungen, dass die Gefangenen bereits mehrere Jahre in Haft gesessen haben. Die Freilassung von RAF-Terroristen hatte weitere gesellschaftliche Debatten zur Folge, über das Begnadigungsrecht als solches, sondern auch beispielsweise über die Freilassung weiterer Inhaftierter mit RAF-Hintergrund. Jeder Bundespräsident entscheidet jedoch von Einzelfall zu Einzelfall, daher blieben etwa unter Horst Köhler weitere ehemalige RAF-Terroristen in Haft.Weitere Informationen zu historischen Themen finden Sie hier.