Die Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern belief sich im Jahr 2022 auf eine Summe von rund 2,4 Milliarden Euro. Damit stiegen die Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten ermittelten Mehrsteuern fielen in den Bereich der Umsatzsteuer mit ca. 747 Millionen Euro.
Was ist die Steuerfahndung?
Bei der Steuerfahndung handelt es sich um mit besonderen Befugnissen ausgestattete Beschäftigte der Finanzbehörden. Die Steuerfahndung wird dann tätig, wenn der Verdacht besteht, dass sich Steuerpflichtige einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Steuerstraftat schuldig gemacht haben. Laut BMF sind entsprechend der Verwaltungszuständigkeit die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. In einigen Ländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Ländern wurden eigenständige Finanzämter für Steuerfahndung eingerichtet.
Tätigkeiten der Steuerfahndung
Nach Angaben der Quelle erfolgt die Einleitung einer Fahndungsprüfung nach einem vorliegenden Anfangsverdacht. Steuerfahnder ermitteln anschließend in sogenannten Fahndungsprüfungen sämtliche Besteuerungsgrundlagen der steuerpflichtigen Personen, ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz. Strafrechtlich relevante Ermittlungsergebnisse dienen anschließend bei einem Strafverfahren als Grundlage der Strafzumessung. Die Fahndungsstellen der Länder führen hauptsächlich Fahndungsprüfungen durch, sind aber in den vergangenen Jahren in hohem Maße auch mit der Erledigung von Amts- und Rechtshilfeersuchen beschäftigt. Letztere werden von anderen Behörden an eine Fahndungsstelle gerichtet, um Amtshandlungen, wie z. B. die Beschaffung von Beweismitteln, für die ersuchende Behörde vornehmen zu lassen. Von den im Jahr 2021 erledigten Fällen waren 23.276 Fahndungsprüfungen sowie 8.774 Prüfungen aufgrund nationaler und internationaler Amts- und Rechtshilfeersuchen.
Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022
(in Millionen Euro)
Merkmal
Höhe der vorläufig festgestellten Mehrsteuern in Millionen Euro
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Für einen uneingeschränkten Zugang benötigen Sie einen Statista‑Account
Profitieren Sie von zusätzlichen Features mit einem Nutzer-Account
Bitte erstellen Sie einen Nutzer-Account um Statistiken als Favorit markieren zu können.
Anschließend können Sie über den Stern in der Kopfzeile ihre favorisierten Statistiken aufrufen.
Profitieren Sie von den zusätzlichen Funktionen Ihres individuellen Accounts
Derzeit nutzen Sie einen geteilten Account. Um individuelle Funktionen nutzen zu können (z. B. Statistiken als Favoriten zu
markieren oder Statistik-Benachrichtigungen festzulegen), loggen Sie sich bitte über Ihren persönlichen Account ein.
Wenn Sie ein Administrator sind, authentifizieren Sie sich bitte, indem Sie sich erneut einloggen.
1
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Account hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich nach dem ersten Vertragsjahr zum regulären Listenpreis.
1
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Account hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich nach dem ersten Vertragsjahr zum regulären Listenpreis.
Erfahren Sie mehr über unseren Professional Account
Alle Inhalte, alle Funktionen. Veröffentlichungsrecht inklusive.
BMF. (20. Oktober, 2023). Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022 (in Millionen Euro) [Graph]. In Statista. Zugriff am 21. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/
BMF. "Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022 (in Millionen Euro)." Chart. 20. Oktober, 2023. Statista. Zugegriffen am 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/
BMF. (2023). Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022 (in Millionen Euro). Statista. Statista GmbH. Zugriff: 21. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/
BMF. "Höhe Der Durch Die Steuerfahndungsstellen Der Länder In Deutschland Vorläufig Festgestellten Mehrsteuern Nach Steuerarten Im Jahr 2022 (In Millionen Euro)." Statista, Statista GmbH, 20. Okt. 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/
BMF, Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022 (in Millionen Euro) Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/ (letzter Besuch 21. Dezember 2024)
Höhe der durch die Steuerfahndungsstellen der Länder in Deutschland vorläufig festgestellten Mehrsteuern nach Steuerarten im Jahr 2022 (in Millionen Euro) [Graph], BMF, 20. Oktober, 2023. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080991/umfrage/durch-steuerfahndungsstellen-festgestellte-mehrsteuern-nach-steuerarten/